Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Vertragsbestimmungen KraftOrt Mariastein GmbH

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Nichtbenützung der Leistungen berechtigen nicht zur Rückforderung oder Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages.

Vertragslaufzeit
Der Vertrag verlängert sich automatisch. Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode schriftlich bei KraftOrt eingetroffen sein.

Vertragsänderung
Aufstockung auf höheres Abo ist durch Bezahlen des entsprechenden Aufpreises immer möglich.

Abo-Rückerstattung
Rückerstattung der Mitgliedschaft nur im Falle eines ärztlich verordneten Trainingsverbotes. Das ärztliche Zeugnis muss dem KraftOrt vorgelegt werden.

Zeitgutschrift
Folgende Vertragsunterbrüche werden dem Mitglied als Laufzeitverlängerung angerechnet und müssen dem KraftOrt 2 Wochen vor Beginn des Vertragsunterbruches gemeldet werden (ausser Krankheit und Unfall)

  • Unterbrüche als Folge von Krankheit und/oder Unfall (ab der 3 Woche ärztliches Zeugnis erforderlich) sonst keine Erstattung!
  • Bei medizinischer Indikation während der Schwangerschaft (ärztliches Zeugnis erforderlich)
  • Beruflich bedingte Auslandaufenthalte ab zwei Wochen (Bestätigung)
  • Militär-/Zivilschutzdienst ab zwei Wochen (Marschbefehl/Bestätigung vorlegen)

Hygiene, Kleidung

  • Für alle Übungen ist ein Frottiertuch auf die Polster zu legen
  • Geräte, Polster und Gewichte müssen nach Gebrauch gereinigt und aufgeräumt werden.
  • Es darf nur mit sauberen Kleidern und Schuhen trainiert werden
  • Bei starkem Körpergeruch muss vor dem Training geduscht werden.
  • Gebrauchte Geräte und berührte Polster sind nach dem Gebrauch zu reinigen und Gewichte zu versorgen.

Trainingszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 21.00
Dienstag, Donnerstag: 9.00 - 21.30
Samstag: 9.00 - 13.00
Sonntag: 9.00 - 13.00

Trainingsablauf

  • Die Geräte müssen nach jeder Übung sofort für ein anderes Mitglied freigegeben werden.
  • Es dürfen keine Geräte besetzt werden zb. mit einem Handtuch.
  • Es dürfen keine Geräte unnötig blockiert werden durch zb. brauchen des Smartphones.
  • Bei Unwohlsein muss das Training sofort unter/abgebrochen werden und bitte beim Team melden.

Nichteinhaltung der Trainingsordnung
Bei Nichteinhalten der Trainingsordnung, Missachtung der Anweisungen des Personals oder Belästigung anderer Mitglieder, kann ein Trainingsvertrag vom KraftOrt sofort fristlos aufgelöst werden. In diesem Falle entfällt die Rückerstattung des Restbetrages.

Haftungsausschluss
Der KraftOrt lehnt jede Haftung für Unfälle, Verletzungen sowie Parkschäden, Diebstahl und andere mögliche Schäden im Zusammenhang mit einem Trainingsvertrag ab. Diesbezügliche Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen sind Sache der Mitglieder.

Diverses

  • Garderobenkästen dürfen nur während des Trainings belegt werden.
  • Garderobenschlüssel NICHT mitnehmen!
  • Kinder dürfen sich nicht auf der Trainingsfläche aufhalten.
  • Saisonale Anpassungen im Kursangebot und der Öffnungszeiten, sowie kurzfristige Ausfälle eines Instruktors berechtigen das Mitglied zu keinerlei Ansprüchen
  • KraftOrt behält sich das Recht vor, diese Trainingsordnung und Öffnungszeiten jederzeit anzupassen.
  • An gesetzlichen und katholischen Feiertagen im Kanton Solothurn bleibt der KraftOrt geschlossen.
  • Am 24.12. und am 31.12. gelten die speziellen Öffnungszeiten.


Stand: September 2020